Schädlingsbekämpfung Kammerjäger

Schädlingsbekämpfung Kammerjäger – Weisse Liste

Verbrauchertipps der Schutzgemeinschaft technischer Notdienste e.V. für die Suche nach einem Schädlingsbekämpfer im Internet.

Hinweis zur Suche: Bitte geben Sie links unter „Suche“ Ihren Wohnort ein (Betaversion,im Aufbau) oder gehen Sie auf die HAUPTSEITE der Weissen Liste.

Wenn der Schädlingsbekämpfer erst der richtige Schädling ist!

Nirgends wird mutmaßlich so viel geworben wie im Internet. Doch wem kann man vertrauen? Wen beauftragen? Sich von wem beraten lassen?  Insbesondere Dienstleistungsanbieter aus dem Bereich Schädlingsbekämpfung fallen dem kundigen Betrachter immer wieder mit rechts- und wettbewerbswidrigen Werbemethoden oder sittenwidrigen Geschäftspraktiken auf. Besonders eine Masche ist immer wieder zu beobachten: Die Werbung verspricht Ortsansässigkeit, in Wahrheit kommt der Monteur aber nicht vom Ort, sondern von weit her.

Dem unbedarften User bleibt dieses Verhalten in der Regel verborgen. Doch genau auf diesen Umstand haben es viele dieser Geschäftemacher abgesehen, überraschen nach Beauftragung oftmals mit mutmaßlichen Wucherrechnungen, insbesondere mit horrenden Anfahrtskosten, billigen Produkten zu überteuerten Preisen und „Null-Ahnung“ von der Materie über die sie behaupten, vom Fach zu sein, also Pfusch.

Vom Gesetzgeber haben diese Leute kaum was zu befürchten, werden eher noch verhätschelt. Der Dumme dabei ist der Verbraucher und das soll sich auch mutmaßlich in absehbaren Zeit nicht ändern.

Hilf dir selbst…

wäre also die einzig nutzvolle Devise. Die Weisse Liste im Internet ist dazu das geeignete Mittel zum Zweck. Die in der jeweiligen Weissen Liste der Schutzgemeinschaft technischer Notdienste e.V. eingetragenen Unternehmen wurden bei der Aufnahme über ihre Ortsansässigkeit postalisch überprüft, haben eine ladungsfähige Anschrift und stehen dem Kunden daher auch bei etwaigen Reklamationen zur Verfügung – ganz im Gegensatz zu schwarzen schafen aus der Branche.

Gut beraten…

ist der Verbraucher wenn er bei der Auftragsvergabe auf ein Unternehmen zurück greift das in der Weissen Liste verzeichnet ist, die auch für die Übernahme großer Aufträge geeignet sind. Alleine schon das vorhanden sein der ladungsfähigen Anschrift ist insbesondere bei größeren Aufträgen und einer eventuellen Haftungsfrage eine bedeutende Sicherheit für den Kunden und Verbraucher.

Die verzeichneten Unternehmen empfehlen sich für Privat, Behörden, Gewerbe-, Handel und Industrie.

Mitteilungen

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